Werte Lesende,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Knickrehm,
sehr geehrte Frau Gansen,
Seit zwei Jahren beeinflusst die Corana Pandemie unser aller Leben.
Nicht nur der tägliche Alltag aller Gocherinnen und Gocher, auch unsere Arbeit in den Fraktionen, die Arbeit im Rat und selbstverständlich in der Verwaltung unserer Stadt waren und sind durch die Pandemie erheblich beeinträchtigt.
Zur Verabschiedung des Haushalts der Stadt Goch werden erneut, aufgrund der
Inzwischen nicht mehr rechtlich aber sehr wohl noch real existierenden
epidemischer Notlage nationaler Tragweite, keine Haushaltsreden
vorgetragen und zu hören sein.
Der im Dezember von der Kämmerin vorgestellte Haushaltsentwurf weist ein
Volumen von 97,5 Millionen € aus und schließt im Ergebnisplan mit einem Minus von 3.434.575€ ab. Unberücksichtigt dabei bleiben hierbei die Landesmittel, in Summe von 1.354.550€, die durch die Regelung des Gesetzes zur
Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie in die Ergebnisrechnung eingestellt
und gesondert bilanziell aktiviert werden.
Ziel des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzt war und ist es, die
Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.
Die vom Land gewährten Bilanzierungshilfen sind ab 2025 über längstens
50 Jahre abzuschreiben.
Wir werden 2024 darüber zu diskutieren haben, ob die außerordentlichen
Erträge aus dem Isolierungsgesetz einmalig aus der allgemeinen Rücklage
entnommen werden, oder aber über einen Zeitraum von bis
zu 50 Jahren abgeschrieben werden sollen.
Beide Varianten betreffen jeweils früher oder später nachfolgende
Generationen und die Entscheidung wird von zahlreichen Faktoren und
Fakten – aber auch von Annahmen und Einschätzungen zur künftigen
Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Stadt Goch abhängen.
Dies ist aus unserer Sicht nicht in der gebotenen Gründlichkeit während
Der üblichen Haushaltsberatung zu besprechen und sollte uns im
Jahr 2024 losgelöst davon, ausführlich beschäftigen.
Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 schließt somit unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge (COVID-19)mit einem
geplanten Netto-Jahresfehlbetrag von Minus 2.080.025 € ab.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag kann also nur durch die Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, so dass der fiktive Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 erreicht wird.
Die Haushaltsplanung der Kämmerin sieht allerdings in ihrer mittelfristigen
Ergebnisplanung der Jahre 2022 bis 2025 eine eher negative Entwicklung
der Jahresergebnisse und erwartet in den Jahren 2022 bis 2025 ein MINUS von gesamt 10,3 Millionen €
Wenden wir uns nun der Diskussion im Hauptausschuss zum Haushalt für das Jahr 2022 und dessen Gestaltungsmöglichkeiten für unsere Stadt zu. Neben dem Zahlenwerk, das uns die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt hatte, wurde eine Vielzahl von Anträgen behandelt, die von den im Rat vertretenen Fraktionen eingebracht worden waren. Trotz der fast sechsstündigen Sitzungsdauer im Hauptausschuss verlief die Diskussion sehr sachlich und konstruktiv. Einige der Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt, da es ihnen an konkret bezeichneten Maßnahmen mangelte, andere wurden nach intensiver Diskussion von den Antragstellern zurückgezogen und wieder andere wurden nach Aussage der Verwaltung in die ohnehin geplanten Maßnahmen integriert.
Im Gegensatz zu früheren Jahren, in denen wir dringend erforderliche Maßnahmen von erheblichem finanziellem Ausmaß beantragt hatten, hat unsere Fraktion sich aufgrund der aktuellen Haushaltslage mit ihren Anträgen auf das unseres Erachtens notwendige Maß beschränkt und ist im Volumen der Forderung unter 100.000,00€ geblieben. Ohne hier konkret werden zu wollen, dürfen wir an dieser Stelle feststellen, dass nicht alle Fraktionen unseres Rates diese Haushaltsdisziplin bewiesen haben.
Wir wollen hier nicht auf jeden unserer Anträge dezidiert eingehen. Einer jedoch sei besonders herausgestellt, da er nach unserer Auffassung im Interesse der Gocher Schülerinnen und Schüler ein anderes Ergebnis verdient hätte:
Wir sind der festen Überzeugung, dass zum Schutz der Gesundheit und zur Aufrechterhaltung der Konzentrationsfähigkeit der Gocher Schülerinnen und Schüler die Beschaffung von C0 2 Ampeln für sämtliche Klassenräume an allen Gocher Schulen notwendig gewesen wäre. Die beiden im Hauptausschuss vertretenen Lehrkräfte waren allerdings der Auffassung, dass Lehrerinnen und Lehrer über die sensorische Fähigkeit verfügen, eine zu hohe Kohlenmonoxid-Konzentration im Klassenraum, ohne eine CO2 Ampel zu erkennen und deren Anschaffung daher nicht notwendig sei. Dieser Auffassung schloss sich unser Bürgermeister ebenso die Mehrheit der übrigen Ausschussmitglieder an und lehnte den SPD-Antrag gegen unsere Stimmen bei Enthaltung der CDU ab. Ob dies im Interesse unser Schülerinnen und Schüler oder aus rein fiskalischen Gründen geschah, mögen die unvoreingenommenen neutralen Betrachter für sich entscheiden. Wir zumindest halten es für eine Entscheidung gegen den Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler.
Trotz dieser unseres Erachtens falschen Entscheidung bezüglich der CO 2 Ampeln für unsere Schulen bleibt als Fazit festzustellen, dass der hier heute zu verabschiedende Haushalt für das Jahr 2022 in seinem Gesamtvolumen mit den darin berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben für gesetzliche und freiwillige Leistungen sowie den dort ausgewiesenen Investitionen unsere Zustimmung findet.
Lassen Sie uns gemeinsam auf ein baldiges Ende der Pandemie und ein Wiedererstarken der örtlichen und auch der überregionalen Wirtschaft hoffen. Wir, und nicht nur wir, sind davon überzeugt, dass die von allen Fraktionen geplante Neugestaltung der Gocher Wirtschaftsförderung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Attraktivitätssteigerung unserer Stadt leisten wird.